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BGB § 651g Ausschlussfrist, Verjährung

BGB § 651g Ausschlussfrist, Verjährung

[ Auszug: (1) Ansprüche nach den §§ 651c bis 651f hat der Reisende innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise gegenüber dem Reisevera ... ]